LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.01.2017
13 Sa 126/16
Normen:
BUrlG § 13 Abs. 1; BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 5 Abs. 1; TV ATZ § 7; TV L § 26;
Fundstellen:
LAGE BUrlG § 13 Nr. 6
NZA-RR 2017, 288
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim, vom 13.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 275/15

Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen UrlaubsanspruchsBerechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen 13 Sa 126/16

DRsp Nr. 2017/3148

Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen UrlaubsanspruchsBerechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell

1. Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht mit Beginn des Urlaubsjahres, wenn zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige Wartezeit am Anfang des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG) erfüllt ist. 2. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sogenannten Blockmodell berechtigt wegen der damit verbundenen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten nicht zu einer Umrechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 BUrlG, soweit dadurch die Anzahl der während der Vollbeschäftigung bereits erworbenen Urlaubstage gemindert wird. 3. § 7 TV ATZ ist gemäß § 134 BGB nichtig, soweit dadurch unter Verstoß gegen § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG der dem Arbeitnehmer zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch gemindert wird.