Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit zustehen.
Der Kläger ist beim Beklagten als Rettungsassistent im Schichtdienst zu einem Stundenlohn von 18, 32 DM brutto beschäftigt. Der Beklagte erfüllt rund um die Uhr Aufgaben des Rettungsdienstes. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) Anwendung. Er regelt die Arbeit an Feiertagen und Vorfesttagen wie folgt:
"§ 15
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|