LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.09.1991
13 Sa 250/91
Normen:
BGB § 630 ;
Fundstellen:
DStR 1992, 763
LAGE § 630 BGB Nr. 14
Vorinstanzen:
AG Frankfurt a. Main - Urteil - 14 Ca 56/90 - 26.09.1990,

Zeugnis: Berichtigung - Darlegungslast

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.09.1991 - Aktenzeichen 13 Sa 250/91

DRsp Nr. 2000/10252

Zeugnis: Berichtigung - Darlegungslast

Zur Darlegungslast des klagenden Arbeitnehmers, der die Berichtigung der in einem Zeugnis enthaltenen Gesamtbeurteilung dergestalt begehrt, daß ihm die "vollste Zufriedenheit" des Arbeitgebers bescheinigt wird.

Normenkette:

BGB § 630 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die dem Kläger gebührende zusammenfassende Beurteilung im Endzeugnis vom 31. Dezember 1989.

Der Kläger stand vom 01. Juni 1972 bis zum 31. Dezember 1989 als Angestellter in den Diensten der Beklagten. Nachdem er zunächst als Service-Techniker eingesetzt worden war, bestellte ihn die Beklagte ab 01. Januar zum Kundendienstleiter ihres Geschäftsbezirkes Bayern. Ab 01. Januar 1979 war er sodann als Distrikt-Service-Manager tätig und als solcher für den Kundendienst der Beklagten in Bayern und Baden-Württemberg verantwortlich. Daneben vertrat er den Service-Manager Deutschland und war als kommissarischer Service-Leiter in der Schweiz, in Österreich und in ... (Distrikt Mitte) tätig. Ab 01. Juli 1988 ernannte ihn die Beklagte für ihr Vertriebszentrum Bayern zu ihrem "Leiter Dienstleistungen". In der Zeit vom 01. Juli 1989 bis zum 31. Dezember 1989 war er von der Arbeit freigestellt (s. Bl. 38 d.A.). Das Arbeitsverhältnis endete durch Auflösung des Vertrages mit Ablauf des 31. Dezember 1989.