Zeugnis; Leistungsbewertung; durchschnittlich; stets zu unserer Zufriedenheit; Beweislast
LAG Köln, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 255/99
DRsp Nr. 2000/2143
Zeugnis; Leistungsbewertung; durchschnittlich; stets zu unserer Zufriedenheit; Beweislast
»Die Zeugnisformulierung "zu unserer Zufriedenheit" bezeichnet eine unterdurchschnittliche Leistung, die Formulierung stets zu unserer Zufriedenheit eine durchschnittliche. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung; ihn trifft die Darlegungs- und Beweislast, wenn er eine bessere Bewertung wünscht, den Arbeitgeber, wenn er nur zu einer schlechteren bereit ist.«Zeugnis; Leistungsbewertung; durchschnittlich; stets zu unserer Zufriedenheit; Beweislast