LAG Köln - Urteil vom 02.07.1999
11 Sa 255/99
Normen:
BGB § 630 ;
Fundstellen:
DStR 2000, 344
MDR 2000, 91
NZA-RR 2000, 235
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2296/98

Zeugnis; Leistungsbewertung; durchschnittlich; stets zu unserer Zufriedenheit; Beweislast

LAG Köln, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 255/99

DRsp Nr. 2000/2143

Zeugnis; Leistungsbewertung; durchschnittlich; stets zu unserer Zufriedenheit; Beweislast

»Die Zeugnisformulierung "zu unserer Zufriedenheit" bezeichnet eine unterdurchschnittliche Leistung, die Formulierung stets zu unserer Zufriedenheit eine durchschnittliche. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung; ihn trifft die Darlegungs- und Beweislast, wenn er eine bessere Bewertung wünscht, den Arbeitgeber, wenn er nur zu einer schlechteren bereit ist.« Zeugnis; Leistungsbewertung; durchschnittlich; stets zu unserer Zufriedenheit; Beweislast

Normenkette:

BGB § 630 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2296/98
Fundstellen
DStR 2000, 344
MDR 2000, 91
NZA-RR 2000, 235