Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2012 - 17 Ca 2648/12 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Anerkennung eines Verbesserungsvorschlags.
Der Kläger ist seit dem xx als Schlosser im Werk A der Beklagten, einer Tochtergesellschaft der B, beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis findet die Konzernbetriebsvereinbarung "Ideenmanagement" (im Folgenden: "KBV IDM") Anwendung, wegen deren Inhalt im Einzelnen auf Bl. 9 - 22 d.A. verwiesen wird. In § 3 wird ein anerkennenswerter Verbesserungsvorschlag wie folgt definiert:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|