Zugehörigkeit des Direktors eines Zweigbetriebs zur Altersversorgung der technischen Intelligenz
SG Leipzig, vom 23.10.2009 - Aktenzeichen S 24 R 721/08
DRsp Nr. 2010/22760
Zugehörigkeit des Direktors eines Zweigbetriebs zur Altersversorgung der technischen Intelligenz
Der versorgungsrechtliche Begriff des "Werkdirektors" ist mit dem von 1967 bis 1990 in der volkseigenen Wirtschaft der DDR geläufigen Begriff des "Betriebsdirektors" - dem Leiter eines volkseigenen Betriebs - gleichzusetzen. Dem ist nicht der Direktor eines Zweigbetriebs gleichzusetzen, der einem Betriebsdirektor unterstand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]