LAG Köln - Urteil vom 21.02.2005
2 Sa 991/04
Normen:
MTV (Cockpit Lufthansa) § 5 § 9 § 13 § 20 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6144/02

Zulässige Herausnahme der Mehrflugstundenvergütung aus Entgeltfortzahlung - Flugdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit

LAG Köln, Urteil vom 21.02.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 991/04

DRsp Nr. 2005/8694

Zulässige Herausnahme der Mehrflugstundenvergütung aus Entgeltfortzahlung - Flugdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit

»1. Die Herausnahme der Mehrflugstundenvergütung aus der Entgeltfortzahlung ist als tarifvertragliche Regelung zulässig. Es besteht auch keine Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit eine Flugstundengutschrift vorzusehen.2. Die Regelung, dass vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit gilt, ist nur deklaratorisch. Unter Zugrundelegung der arbeitsrechtlichen Definitionen ist ein Flugzeugführer, der wegen einer körperlichen Normabweichung nicht mehr in der Lage ist, ein Verkehrsflugzeug zu führen, arbeitsunfähig.«

Normenkette:

MTV (Cockpit Lufthansa) § 5 § 9 § 13 § 20 ;

Tatbestand:

Der Kläger war seit Mai 1971 bis zum 31.12.2001 bei der Beklagten als Pilot angestellt. Er macht restliche Zahlungsansprüche geltend, die auf zwei verschiedenen Sachverhaltskomplexen beruhen.