Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ab Juli 2004 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2006 ein über den im Vergleich vom 10.02.2004 vereinbarter Vergütungsbetrag von 3.000,00 EUR brutto ein höherer Monatsbetrag zusteht, der sich aus Tarifvertrag und Gehaltstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken ergibt. Die Parteien haben in dem Verfahren 6 Ca 1493/03 am 10.02.2004 folgenden Vergleich geschlossen:
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