LAG Köln - Urteil vom 15.12.2005
10 Sa 651/04
Normen:
VTV Nr. 8; ÄnderungsTV Nr. 1 zum VTV Nr. 8; ÄnderungsTV Nr. 2 zum VTV Nr. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 6077/03
ArbG Köln, vom 01.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 6166/03

Zulässige Rückwirkung durch Änderungstarifverträge für Cockpitpersonal der Lufthansa - Absenkung des Schwellenwerts für Stufensteigerungen

LAG Köln, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 651/04

DRsp Nr. 2006/19847

Zulässige Rückwirkung durch Änderungstarifverträge für Cockpitpersonal der Lufthansa - Absenkung des Schwellenwerts für Stufensteigerungen

»Keine unzulässige Rückwirkung durch die ÄnderungsTV Nr. 1 + 2 zum VTV Nr. 8 für das Cockpitpersonal der LH (Absenkung des Schwellenwerts für die Stufensteigerungen).«

Normenkette:

VTV Nr. 8; ÄnderungsTV Nr. 1 zum VTV Nr. 8; ÄnderungsTV Nr. 2 zum VTV Nr. 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten zu zahlenden Vergütung.

Die Kläger wurden am 23.10.1995 als Flugzeugführer bei der beklagten Flugverkehrsgesellschaft eingestellt und nach dem Vergütungstarifvertrag der Beklagten zunächst in die Beschäftigungsgruppe der II. Offiziere eingruppiert. Mit dem Abschluss eines Lehrgangs wurden die Kläger ab der zweiten Monatshälfte des Januar 1996 als I. Offiziere (FO) beschäftigt.