LAG Köln - Urteil vom 10.09.2021
10 Sa 1264/20
Normen:
AGG § 1; AGG § 22; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1564/20

Zulässige Stellenanzeige auf Online-Plattform Step StoneKeine Altersdiskriminierung in StellenausschreibungHinreichend diskriminierungsbegründende Indizien nach §§ 7 und 22 AGG in Stellenanzeige

LAG Köln, Urteil vom 10.09.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 1264/20

DRsp Nr. 2022/3450

Zulässige Stellenanzeige auf Online-Plattform Step Stone Keine Altersdiskriminierung in Stellenausschreibung Hinreichend diskriminierungsbegründende Indizien nach §§ 7 und 22 AGG in Stellenanzeige

Die Anzeige für eine Stelle als Jurist verstößt mangels Altersdiskriminierung nicht gegen das Benachteiligungsverbot. Passagen wie "erste Erfahrungen erwünscht" müssen im Gesamtzusammenhang gesehen werden und beziehen sich nicht auf den typischen Juristen mit einem bestimmten Alter.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.11.2020 - 1 Ca 1564/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 22; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zu zahlen.

Der 49-jährige Kläger, Jurist, bewarb sich mit Schreiben vom 01.12.2019 auf eine Stellenanzeige der Beklagten aus Dezember 2019 auf der Online-Jobplattform "Step Stone" auf die ausgeschriebene Stelle als Legal Consultant.

In der Stellenanzeige lautet es auszugsweise wie folgt:

Für den Standort in K suchen wir ab sofort ein/eine Legal Consultant, Jurist (m/w/div.)

...

Das werden deine Aufgaben sein:

1. 2.