Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.11.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zu zahlen.
Der 49-jährige Kläger, Jurist, bewarb sich mit Schreiben vom 01.12.2019 auf eine Stellenanzeige der Beklagten aus Dezember 2019 auf der Online-Jobplattform "Step Stone" auf die ausgeschriebene Stelle als Legal Consultant.
In der Stellenanzeige lautet es auszugsweise wie folgt:
Für den Standort in K suchen wir ab sofort ein/eine Legal Consultant, Jurist (m/w/div.)
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Das werden deine Aufgaben sein:
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