LAG Köln - Urteil vom 01.04.2021
8 Sa 764/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 128 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 7946/19

Zulässige Stellenausschreibung für Ingenieur für ElektrotechnikAuswahlkriterien einer ausgeschriebenen Stelle

LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 764/20

DRsp Nr. 2021/7535

Zulässige Stellenausschreibung für Ingenieur für Elektrotechnik Auswahlkriterien einer ausgeschriebenen Stelle

Mangels ausreichend qualifiziertem Profil besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Auswahlverfahren zur Besetzung einer Stelle als Ingenieur für Elektrotechnik im Gebäudemanagement.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2020 - 2 Ca 7946/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 128 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wege einer Konkurrentenklage über die Einbeziehung der Bewerbung des Klägers in das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Stelle als Ingenieur für Elektrotechnik in der Gebäudewirtschaft der Beklagten.

Der am 1997 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 24.06.2009 zunächst als Handwerker und zuletzt als Elektromeister beschäftigt. Er wird nach der EG 9b TVöD VKA vergütet.

Am 26.09.2019 schrieb die Beklagte intern eine Stelle als Ingenieur Elektrotechnik (EG 10 TVöD / A 10 LBesG) für die Gebäudewirtschaft aus. Es handelt sich dabei um eine neueingerichtete Stelle. Die Ausschreibung sieht auszugsweise folgendes Profil vor: