LAG Berlin - Urteil vom 19.08.2005
13 Sa 964/05
Normen:
GewO § 106 ; Berliner Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter v. 24.6.2000 (GVBl. S. 253) (OAErrG);
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 21970/04

Zulässige Versetzung einer Politesse vom Polizeipräsidenten des Landes Berlin zu bezirklichem Ordnungsamt

LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - Aktenzeichen 13 Sa 964/05

DRsp Nr. 2005/18683

Zulässige Versetzung einer Politesse vom Polizeipräsidenten des Landes Berlin zu bezirklichem Ordnungsamt

»Die Versetzung einer Politesse vom Polizeipräsidenten des Landes Berlin zu einem bezirklichen Ordnungsamt nach der Neuordnung im Verkehrsüberwachungsdienst in Berlin ist arbeitsrechtlich zulässig.«

Normenkette:

GewO § 106 ; Berliner Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter v. 24.6.2000 (GVBl. S. 253) (OAErrG);

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit einer Versetzung vom 8. Dezember 2004.

Die Klägerin war seit dem 1. Mai 1976 bei dem Polizeipräsidenten des beklagten Landes als "Angestellte im Verkehrsüberwachungsdienst - Politesse" in der Direktion 1 für ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt 1.900,-- EUR beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) Anwendung.

Durch das Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vom 24. Juni 2004 (GVBl. Seite 253) sind die straßenbehördlichen Ordnungsaufgaben zur Senatsverwaltung für St. - Verkehrslenkung Berlin - sowie zu den Bezirksämtern verlagert worden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird nunmehr von den bezirklichen Ordnungsämtern wahrgenommen.