LAG Niedersachsen - Beschluss vom 06.12.2018
5 TaBV 107/17
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art 19 Abs. 3;
Fundstellen:
ArbRB 2019, 232
Vorinstanzen:
ArbG Göttingen, vom 06.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 5/17

Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im BeschlussverfahrenBestimmtheitsgrundsatz im BeschlussverfahrenUnbegründetheit von Globalanträgen im Urteils- und BeschlussverfahrenBetriebsrat als Träger des Grundrechts der freien MeinungsäußerungUnzulässigkeit eines nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellungsantrags

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 5 TaBV 107/17

DRsp Nr. 2019/8321

Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Bestimmtheitsgrundsatz im Beschlussverfahren Unbegründetheit von Globalanträgen im Urteils- und Beschlussverfahren Betriebsrat als Träger des Grundrechts der freien Meinungsäußerung Unzulässigkeit eines nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellungsantrags