LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 19.12.2007
L 11 R 5526/07 R
Normen:
SGG § 178a ;
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 11 R 5794/06 - 31.10.2007,
SG Freiburg (Breisgau) - S 6 R 444/06 - 31.10.2007,

Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - Aktenzeichen L 11 R 5526/07 R - Aktenzeichen L 11 R 5526/07

DRsp Nr. 2008/8754

Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss

Der Beschluss, mit dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, ist eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung, die weder die Instanz im Hauptsacheverfahren noch einen Beschwerderechtszug abschließt. Gegen einen solchen Beschluss ist die Anhörungsrüge nicht statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 178a ;
Vorinstanz: LSG Stuttgart - L 11 R 5794/06 - 31.10.2007,
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 6 R 444/06 - 31.10.2007,