1. Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 28.04.2016 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer sogenannten "Streikbruchprämie".
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Brandenburg (im Folgenden: TV-N BRB) Anwendung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|