LAG Chemnitz - Urteil vom 06.03.2014
6 Sa 676/13
Normen:
WissZeitVG; BGB § 242; TzBfG § 14;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4572/12

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Assistentin

LAG Chemnitz, Urteil vom 06.03.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 676/13

DRsp Nr. 2017/3721

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Assistentin

1. Bei einer Drittmittelbefristung muss die Dauer der Befristung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich dem Bewilligungszeit der Drittmittel entsprechen, da die inhaltliche Fremdbestimmung der Tätigkeit durch den Drittmittelgeber das wesentliche Merkmal der Drittmittelforschung darstellt. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer bereits auf der Grundlage einer vorangehenden, nicht mit einem bestimmten Projekt unterlegten Drittmittelbefristung beschäftigt wurde und im Rahmen des Arbeitsvertrages einem anderen laufenden Projekt zugeordnet wird. Das gilt insbesondere dann, wenn nach einer Gesamtbetrachtung der betreffende Arbeitnehmer nach Bedarf jeweils auf aktuell vorhandene Drittmittelprojekte "umgeschlüsselt" wurde. 2. Die Spezialität der Regelungen des WissZeitVG schließt es aus, sich zur Rechtfertigung der arbeitsvertraglich auch ausdrücklich auf die Bestimmungen des WissZeitVG gestützten Befristung auf die allgemeinen Befristungsregeln des § 14 TzBfG zu stützen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 26.09.2013 - 2 Ca 4572/12 - auf Kosten des Beklagten

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