LAG Köln - Urteil vom 15.08.2018
11 Sa 991/17
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4400/17

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fußballspielers der Regionalliga

LAG Köln, Urteil vom 15.08.2018 - Aktenzeichen 11 Sa 991/17

DRsp Nr. 2019/2419

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fußballspielers der Regionalliga

Zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Fußballspielers der Regionalliga

Auch für Vertragsspieler der Fußball-Regionalliga gilt, dass die Befristung des Arbeitsvertrages regelmäßig nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG durch die Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.10.2017 – 11 Ca 4400/17 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

1. 2. 3. 4.