LAG Niedersachsen, vom 06.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 501/12
ArbG Wilhelmshaven - 2 Ca 4/12 Ö - 14.03.2012,
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich
BAG, Urteil vom 12.11.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 891/12
DRsp Nr. 2015/1655
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich
Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses, kann diese nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8TzBfG gerechtfertigt sein, wenn der Vergleich zur Beilegung einer Streitigkeit über den Fortbestand oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird. Hierzu gehört auch ein Rechtsstreit, mit dem der Arbeitnehmer die Fortführung seines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Folgevertrags erreichen will.Orientierungssätze:1. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn sie auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Der gerichtliche Vergleich, mit dem die Parteien zur Beilegung einer Rechtsstreitigkeit ein befristetes oder auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis vereinbaren, unterliegt keiner weiteren Befristungskontrolle. Deren Funktion erfüllt das Arbeitsgericht durch seine ordnungsgemäße Mitwirkung beim Zustandekommen des Vergleichs.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.