LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.07.2016
7 Sa 1208/15
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 22.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 1658/15

Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen des in der Wissenschaft tätigen PersonalsBegriff der bestimmten Aufgabe i.S. von § 2 Abs. 2 WissZeitVG

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 1208/15

DRsp Nr. 2016/19477

Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen des in der Wissenschaft tätigen Personals Begriff der "bestimmten Aufgabe" i.S. von § 2 Abs. 2 WissZeitVG

§ 2 Abs. 2 WissZeitVG soll Rechtssicherheit und Transparenz beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge im Rahmen drittmittelfinanzierter Projekte und eine solide Prognosegrundlage für den späteren Wegfall des Beschäftigungsbedarfs bei Vertragsschluss schaffen. Gleichzeitig soll die gerichtliche Überprüfung erleichtert werden und für die Vertragsparteien transparenter sein. Gemessen an diesen Voraussetzungen kann es nicht als ausreichend angesehen werden, wenn ein sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Teilbereiche zusammensetzender Forschungsbereich, der für sich genommen ein auf lange Dauer angelegter Forschungsbereich ist, als "bestimmte Aufgabe" einer Drittmittelfinanzierung herangezogen wird.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.09.2015, 14 Ca 1658/15, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

IIII.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Mit seiner am 23.03.2015 bei dem Arbeitsgericht eingegangenen Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund einer Befristung beendet worden ist.

1. 2.