Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.09.2015,
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
IIII.Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner am 23.03.2015 bei dem Arbeitsgericht eingegangenen Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund einer Befristung beendet worden ist.
1. 2.
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