BAG - Urteil vom 17.11.2015
9 AZR 610/14
Normen:
AEUV Art. 45 Abs. 2; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 Art. 13 Abs. 5; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7; Verordnung (EU) Nr. 492/2011 Art. 7; AltTZG § 15 S. 1; ZPO § 287; ZPO § 293 S. 2; ZPO § 551 Abs. 3; ZPO § 554 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 18.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 491/13
ArbG Ludwigshafen, vom 19.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 427/10

Zulässigkeit der Berücksichtigung einer fiktiven Lohnsteuer im Rahmen der Berechnung der Altersteilzeitvergütung eines in Frankreich besteuerten Grenzgängers

BAG, Urteil vom 17.11.2015 - Aktenzeichen 9 AZR 610/14

DRsp Nr. 2016/4896

Zulässigkeit der Berücksichtigung einer fiktiven Lohnsteuer im Rahmen der Berechnung der Altersteilzeitvergütung eines in Frankreich besteuerten Grenzgängers

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 - aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

2. Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 - wird als unzulässig verworfen.

3. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 19. September 2013 - 5 Ca 427/10 - wird insgesamt zurückgewiesen.

4. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

AEUV Art. 45 Abs. 2; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 Art. 13 Abs. 5; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7; Verordnung (EU) Nr. 492/2011 Art. 7; AltTZG § 15 S. 1; ZPO § 287; ZPO § 293 S. 2; ZPO § 551 Abs. 3; ZPO § 554 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung der Aufstockungsbeträge im Rahmen ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.