1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. November 2017 - 6 Sa 620/17 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 6. April 2017 -
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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