Der am 03.01.1940 geborene Kläger war seit dem 01.10.1969 bei der Beklagten als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens tätig. Ihm war Prokura erteilt. Die Beklagte ist die Konzernobergesellschaft eines unter der Bezeichnung "R2xxxx-Möbel-Unternehmensverband" betriebenen Möbelhandelsbetrieb mit Zentraleinkauf, Beteiligungsgesellschaften und einer Vielzahl von Möbelhäusern.
Mit Schreiben vom 27.08.1997 sprach die Beklagte dem Kläger gegenüber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 28.02.1998 aus.
Gegen diese Kündigung hat der Kläger sich gewehrt mit seiner am 04.09.1997 bei dem Arbeitsgericht eingegangenen Klage.
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