Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. April 2017 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 11. Januar 2016 wird verworfen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg).
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