Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 13.04.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Höhe einer seit dem 01.10.2021 gewährten Regelaltersrente.
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