SG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 8605/07
SG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 8604/07
Zulässigkeit der Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts bei Streitigkeiten wegen der Untersagung der Zuschlagserteilung für Rabattvereinbarungen
BSG, Beschluss vom 19.12.2007 - Aktenzeichen B 12 SF 10/07 S
DRsp Nr. 2008/8659
Zulässigkeit der Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts bei Streitigkeiten wegen der Untersagung der Zuschlagserteilung für Rabattvereinbarungen
Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands der notwendigen Streitgenossenschaft für das Klage- und das vorläufige Rechtsschutzverfahren ist gerechtfertigt, wenn die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt die Zuschlagserteilung für den Abschluss von Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen durch gemeinsam auftretende Krankenkassen untersagt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]