BSG - Beschluss vom 19.12.2007
B 12 SF 10/07 S
Normen:
SGG § 57 § 58 Abs. 1 Nr. 5 § 74 ; ZPO § 62 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 8605/07
SG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 8604/07

Zulässigkeit der Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts bei Streitigkeiten wegen der Untersagung der Zuschlagserteilung für Rabattvereinbarungen

BSG, Beschluss vom 19.12.2007 - Aktenzeichen B 12 SF 10/07 S

DRsp Nr. 2008/8659

Zulässigkeit der Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts bei Streitigkeiten wegen der Untersagung der Zuschlagserteilung für Rabattvereinbarungen

Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands der notwendigen Streitgenossenschaft für das Klage- und das vorläufige Rechtsschutzverfahren ist gerechtfertigt, wenn die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt die Zuschlagserteilung für den Abschluss von Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen durch gemeinsam auftretende Krankenkassen untersagt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 57 § 58 Abs. 1 Nr. 5 § 74 ; ZPO § 62 Abs. 1 ;

Gründe: