LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.07.2018
14 Sa 1057/17
Normen:
ZPO § 308;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 21.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 151/17

Zulässigkeit der Beurteilung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Leistung eines Urlaubsgeldes und einer Jahressonderzahlung aufgrund eines anderen Tarifvertrages als in der Klage angegeben

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.07.2018 - Aktenzeichen 14 Sa 1057/17

DRsp Nr. 2019/1541

Zulässigkeit der Beurteilung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Leistung eines Urlaubsgeldes und einer Jahressonderzahlung aufgrund eines anderen Tarifvertrages als in der Klage angegeben

Verweist der Arbeitsvertrag hinsichtlich der Leistung eines Urlaubsgeldes und einer Jahressonderzahlung auf den einschlägigen Tarifvertrag und stützt der Arbeitnehmer erstinstanzlich erfolgreich seine Klage - insoweit unzutreffend - auf die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel i.V.m. dem für die gewerblichen Arbeitnehmer seiner Branche geltenden Tarifvertrag, ist das Berufungsgericht nicht aufgrund von § 308 ZPO gehindert, den Anspruch aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme i.V.m. dem persönlich einschlägigen Tarifvertrag für die kaufmännischen Angestellten der gleichen Branche zuzusprechen. Es handelt sich hierbei nicht um eine nach § 308 ZPO unzulässiger Auswechslung des Streitgegenstandes. Die Ermittlung des zutreffenden vom Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifvertrags stellt Rechtsanwendung dar. Dies gilt zumindest dann, wenn sich das Prüfschema betreffend Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung in den jeweiligen Tarifverträgen nicht unterscheiden.

Tenor