Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 22. Juli 2013 (VK 3-56/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch des Beschlusses unter 2. aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt wird, einen Rabattvertrag über die Wirkstoffe Infliximab und Golimumab ohne vorherige Auftragsbekanntmachung zu vergeben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden je zur Hälfte der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 50.000 Euro
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