Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU). Einen ersten Antrag vom 24. März 1994 auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung hatte die Beklagte abgelehnt, weil zwar EU vorliege, aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Die hiergegen gerichtete Klage wies das Sozialgericht Bayreuth (
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