Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Dezember 2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob die Beklagte für den Zeitraum von Oktober 2011 bis Dezember 2011 zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes verpflichtet ist.
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