LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.10.2015
16 Sa 278/15
Normen:
§ 242 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 05.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1674/14

Zulässigkeit der gerichtlichen Überprüfung einer Änderungskündigung außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des KSchG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.10.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 278/15

DRsp Nr. 2016/1855

Zulässigkeit der gerichtlichen Überprüfung einer Änderungskündigung außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des KSchG

Leitsatz: 1. Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass einem Arbeitnehmer gegen eine Änderungskündigung außerhalb des betrieblichen Anwendungsbereichs des KSchG die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung dieser Maßnahme zur Verfügung stehen muss.2. Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze über den Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes.3. Trägt der Arbeitnehmer einen Sachverhalt vor, der die Treuwidrigkeit der Änderungskündigung indiziert, obliegt es dem Arbeitgeber diesen Vortrag zu entkräften und einen irgendwie einleuchtenden Grund für die ausgesprochene Maßnahme zu benennen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 5. Februar 2015 -4 Ca 1674/14 -abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 26.9.2014 rechtsunwirksam ist.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 242 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung in einem Kleinbetrieb.