Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.01.2016 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 30.057,27 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Heranziehung zur Winterbeschäftigungs-Umlage dem Grunde nach sowie über die Festsetzungen für die Monate Dezember 2005 bis August 2010.
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