OVG Lüneburg, vom 22.09.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 130/85
VG Schleswig - 13 A 196/84 - 2.7.1985,
Zulässigkeit der Klage; Einrede der Schiedsvereinbarung; Schiedsvereinbarung; Geltendmachung durch Einrede; Kostenerstattung der Sozialhilfe bei Übertritt aus dem Ausland Ausschluß bei Unterbringungsregelung durch Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
BVerwG, Urteil vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 5 C 22.88
DRsp Nr. 1993/3227
Zulässigkeit der Klage; Einrede der Schiedsvereinbarung; Schiedsvereinbarung; Geltendmachung durch Einrede; Kostenerstattung der Sozialhilfe bei Übertritt aus dem Ausland Ausschluß bei Unterbringungsregelung durch Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
»1. Eine Schiedsvereinbarung führt im Verwaltungsprozeß nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede zur Abweisung der Klage als unzulässig (Abgrenzung zu BVerwGE 5, 293).2. a) Nach dem Schutzzweck des § 108BSHG genügt als Unterbringungsregelung nach § 108 Abs. 6BSHG eine Verteilungsregelung, die - wenn auch im Zusammenwirken mit weiteren Regelungen - die willkürliche, unkontrollierbare Belastung irgendeines Sozialhilfeträgers ausschließt und die es gerade mit Rücksicht auf die Kostentragung ermöglicht, den Hilfesuchenden einen bestimmten Sozialhilfeträger zuzuordnen.
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