LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.03.2023
L 3 SB 1936/22
Normen:
SGG § 73 Abs. 6 S. 1 und S. 4-5; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1 -2;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 02.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 SB 275/22

Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an das Vorliegen einer ordnungsgemäßen VollmachtWirksamkeit einer im Verwaltungsverfahren vorgelegten Vollmacht

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2023 - Aktenzeichen L 3 SB 1936/22

DRsp Nr. 2023/10831

Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht Wirksamkeit einer im Verwaltungsverfahren vorgelegten Vollmacht

1. Eine im Verwaltungsverfahren vorgelegte Vollmacht genügt den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht gem. § 73 Abs. 6 SGG, wenn der Prozessbevollmächtigte sich im Klageverfahren ausdrücklich darauf beruft und sie eine Vertretung im Gerichtsverfahren mit abdeckt.2. Zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht nach Abweisung der Klage als unzulässig trotz ordnungsgemäßer Bevollmächtigung.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 02.06.2022 aufgehoben und wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Freiburg zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 73 Abs. 6 S. 1 und S. 4-5; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1 -2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt anlässlich eines Überprüfungsverfahrens hinsichtlich eines Bescheides bezüglich des Grades der Behinderung (GdB) die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht (SG) Freiburg.