Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 5. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 2016 -
I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung eines Wahlanfechtungsverfahrens.
Für den mitbestimmten Aufsichtsrat der Beteiligten zu 8. fanden am 27. März 2014 die Wahlen der sechs Arbeitnehmervertreter nach dem MitbestG statt. Dabei entfiel auf den Wahlvorschlag des zu 1. beteiligten DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) kein Sitz.
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