I. Die 1920 geborene, nach zwei Schlaganfällen erheblich behinderte Klägerin (GdB 100) bezog von der beklagten Pflegekasse ab 5.3.2003 Pflegegeld nach der Pflegestufe II. Seit dem 1.10.2005 erhält sie Pflegegeld nach der Pflegestufe III. Mit der Klage begehrte sie die Gewährung von Pflegegeld nach der Pflegestufe I für die Zeit vom 21.3.2002 (Antragstellung) bis zum 4.3.2003.
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