LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.2016
5 Sa 590/16
Normen:
EFZG § 2; EFZG § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 23.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 7036/15

Zulässigkeit der tarifvertraglichen Pauschalierung des Feiertagsentgelts

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.11.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 590/16

DRsp Nr. 2017/3844

Zulässigkeit der tarifvertraglichen Pauschalierung des Feiertagsentgelts

Eine tarifvertragliche Pauschalierung des Feiertagsentgelts ist nicht zulässig, wenn sie nicht gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit gem. § 12 EFZG verstößt. Die Pauschalabgeltung muss so gestaltet sein, dass sie geeignet ist, den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen und sie muss günstiger als die gesetzliche Regelung sein.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2016 - 4 Ca 7036/15 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

*Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

*berichtigt gem. Beschluss vom 27.01.2017

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 2; EFZG § 12;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung an Feiertagen.

Die Beklagte ist ein Unternehmen des A Konzerns. Die Klägerin ist bei ihr seit dem Jahr 2011 als "Fachreferentin Finanzen" und seit 01.05.2013 in Teilzeit mit einer jährlichen Arbeitszeit von 1018 Stunden beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der sogenannte funktionsspezifische Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 - allgemeine Aufgaben - verschiedener Unternehmen des A Konzerns (FGr 6 - TV) Anwendung.