BSG - Urteil vom 15.08.2012
B 6 KA 47/11 R
Normen:
Ärzte-ZV § 31; Ärzte-ZV § 32; GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 103; SGB V § 95 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2013, 408
NZS 2013, 155
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 15.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 4/11
SG Mainz, vom 12.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KA 247/09

Zulässigkeit der Übertragung der Zulassung eines Psychotherapeuten auf eine Gesellschaft mit der britischen Rechtsform einer sog Ltd.

BSG, Urteil vom 15.08.2012 - Aktenzeichen B 6 KA 47/11 R

DRsp Nr. 2012/21221

Zulässigkeit der Übertragung der Zulassung eines Psychotherapeuten auf eine Gesellschaft mit der britischen Rechtsform einer sog Ltd.

Ein Arzt bzw Psychotherapeut kann seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht in der Rechtsform einer juristischen Person betreiben.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 31; Ärzte-ZV § 32; GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 103; SGB V § 95 Abs. 1;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt die Verpflichtung des beklagten Berufungsausschusses zur Übertragung der ihm erteilten Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung auf die C. Limited.

Der Kläger ist seit 1999 als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zu- und mit Praxissitz in W. niedergelassen. Im Oktober 2005 gründete er mit seiner Ehefrau in Großbritannien die C. Limited (Limited [Ltd.]). Beide Ehegatten halten jeweils 50 der insgesamt 100 Gesellschaftsanteile zu jeweils 1 Pfund Sterling und bestellten sich zu Geschäftsführern. Sitz der Gesellschaft ist B..