Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Der Kläger begehrt die Verpflichtung des beklagten Berufungsausschusses zur Übertragung der ihm erteilten Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung auf die C. Limited.
Der Kläger ist seit 1999 als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zu- und mit Praxissitz in W. niedergelassen. Im Oktober 2005 gründete er mit seiner Ehefrau in Großbritannien die C. Limited (Limited [Ltd.]). Beide Ehegatten halten jeweils 50 der insgesamt 100 Gesellschaftsanteile zu jeweils 1 Pfund Sterling und bestellten sich zu Geschäftsführern. Sitz der Gesellschaft ist B..
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|