LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.05.2017
4 Sa 444/16
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 14.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1823/15

Zulässigkeit der Umsetzung einer Arbeitnehmerin im Bereich eines Job-Centers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 444/16

DRsp Nr. 2017/14351

Zulässigkeit der Umsetzung einer Arbeitnehmerin im Bereich eines Job-Centers

Es entspricht billigem Ermessen i.S. von § 106 S. 1 GewO, wenn eine Arbeitnehmerin, die unter Allergien leidet und nicht in Arbeitsräumen eingesetzt werden kann, in denen sich Pflanzen und ein Teppichboden befinden, an eine andere Dienststelle des selben Job-Centers, in der diese Bedingungen erfüllt sind, umgesetzt wird.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14.4.2016, Az.: 1 Ca 1823/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Weisung der Beklagten betreffend den Ort, an dem die Klägerin ihre Arbeitsleistung zu erbringen hat.