Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 24.06.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitgegenstand ist eine Untätigkeitsklage.
Der im Jahre 1971 geborene Kläger leidet an einer Vielzahl körperlicher Beschwerden, die er auf einen beruflichen Kontakt mit Umweltgiften zurückführt. Insoweit waren bzw. sind eine Vielzahl von Rechtsstreiten vor dem Sozialgericht Köln (
Am 26.03.2019 hat der Kläger beim
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