LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.12.2015
16 TaBV 120/15
Normen:
Manteltarifvertrag Nr. 14 der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (DLH); Rahmenbetriebsvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (FLEX) bei der LSGD vom 13.06.2006;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 22 BV 645/14

Zulässigkeit der Verrechnung von Vorfeiertagsstunden mit Minusstunden auf dem Jahresarbeitszeitkonto

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.12.2015 - Aktenzeichen 16 TaBV 120/15

DRsp Nr. 2016/13524

Zulässigkeit der Verrechnung von Vorfeiertagsstunden mit Minusstunden auf dem Jahresarbeitszeitkonto

Orientierungssätze: Eine Verrechnung von VFT-Stunden mit Minusstunden auf dem Jahresarbeitszeitkonto ist möglich.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2015 -22 BV 645/14- wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Manteltarifvertrag Nr. 14 der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (DLH); Rahmenbetriebsvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (FLEX) bei der LSGD vom 13.06.2006;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines vom Betriebsrat geltend gemachten Unterlassungsanspruchs über die Verrechnung von Minusstunden auf einem Jahresarbeitszeitkonto mit Plusstunden aus geleisteten Vorfeiertagszeiten, die in einem VFT-Konto geführt werden.

Der Arbeitgeber (Beteiligter zu 2) betreibt am Frankfurter Flughafen Flugzeugcatering. Antragsteller ist der für diesen Betrieb gewählte Betriebsrat.

Der Arbeitgeber ist tarifgebunden. Es gilt u.a. der Manteltarifvertrag Nummer 14 (Bl. 58-81 d.A.).

Die Protokollnotiz X (Bl. 80R d.A.) enthält u.a. folgende Regelungen:

Fehlzeitenberechnungen/Zeitkonto

1. 2.