Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Wiesbaden vom 1. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 573.414,13 Euro festgesetzt.
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