Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von gesetzlich Krankenversicherten mit einem Rettungswagen
BGH, Urteil vom 29.06.2004 - Aktenzeichen VI ZR 211/03
DRsp Nr. 2004/12960
Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von gesetzlich Krankenversicherten mit einem Rettungswagen
»Das Aushandeln personenbezogener Tarife für die Beförderung gesetzlich Krankenversicherter mit einem Rettungswagen zwischen den Krankenkassen und den entsprechenden Leistungserbringern bewegt sich im Rahmen des Verhandlungsermessens der Kostenträger bei der Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrages und ist einer Überprüfung durch einen im Wege der Schadensersatzpflicht mittelbar hiervon Betroffenen grundsätzlich nicht zugänglich.«