Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.07.2014 -
Streitwert Beschwerdeverfahren: 1.996,50 €
I. Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche.
Der Kläger war bei dem Beklagten seit dem Januar 2010 als Dozent für Musikunterricht tätig. Wegen der Einzelheiten des Dozentenvertrags vom 02.01.2010 wird auf Bl. 6 f. d. A. verwiesen.
Der Kläger kündigte das Vertragsverhältnis mit Schreiben vom 09.04.2014 außerordentlich.
Mit der Klage begehrt er die Zahlung einer Vergütung von Einzelunterricht für die Monate Februar 2014 bis April 2014.
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