SG Dresden, vom 19.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SF 1/19
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der DSGVO
LSG Sachsen, Beschluss vom 12.12.2019 - Aktenzeichen L 2 SV 2/19 B
DRsp Nr. 2020/13385
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der DSGVO
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