LAG Köln - Urteil vom 26.07.2016
12 Sa 942/15
Normen:
BetrAVG § 7; BGB § 313;
Fundstellen:
EzA-SD 2017, 10
NZI 2016, 8
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 19.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1075/15

Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen wirtschaftlicher Notlage durch den Arbeitgeber

LAG Köln, Urteil vom 26.07.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 942/15

DRsp Nr. 2016/18729

Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen wirtschaftlicher Notlage durch den Arbeitgeber

1. Nach der Abschaffung des Sicherungsfalls des Widerrufs einer Pensionszusage wegen wirtschaftlicher Notlage in § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a. F. im Zusammenhang mit der gesetzgeberischen Neugestaltung des Insolvenzrechts 1999 ist ein in der Versorgungsordnung ausdrücklich vorgesehener Widerruf einer Betriebsrentenzusage wegen wirtschaftlicher Notlage - auch sofern die Zusage nur teilweise wiederrufen wird - nicht mehr zulässig (wie BAG, Urteil vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02).2. Auch für ältere Versorgungsordnungen aus der Zeit vor der Gesetzesänderung gibt es kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage, da lediglich eine zulässige unechte Rückwirkung vorliegt (wie BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012, 1 BvR 2378/10).

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.08.2015 - 5 Ca 1075/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 7; BGB § 313;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer Betriebsrenten-Kürzung.