Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 11. September 2008 gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 22. August 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.000, EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Kläger macht in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der O... GmbH (im Folgenden O... GmbH) vertragliche Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegen die Beklagte geltend.
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