Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17.02.2016, Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschluss- und Beschwerdeverfahrens streiten darüber, ob die Beteiligte zu 1) befugt ist, ihre monatlichen Sitzungen auch außerhalb des Sitzes der Mittelbehörde abzuhalten.
1. 2.
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