SG Marburg - Urteil vom 26.09.2007
S 12 KA 196/07
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4 S. 2 ;

Zulässigkeit einer Frist für Einreichung von Korrekturen durch den Vertragsarzt

SG Marburg, Urteil vom 26.09.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 196/07

DRsp Nr. 2008/9326

Zulässigkeit einer Frist für Einreichung von Korrekturen durch den Vertragsarzt

Die Kassenärztliche Vereinigung darf Einzelheiten der Verfahrensweise bei verspäteter Abrechnungsabgabe bzw. bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungslegung in eigener Zuständigkeit regeln. Dabei ist es zulässig, dass der Vertragsarzt Korrekturen im Regelfall nur innerhalb von 8 Wochen nach Ende eines Abrechnungsvierteljahres einreichen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4 S. 2 ;