GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4 S. 2 ;
Zulässigkeit einer Frist für Einreichung von Korrekturen durch den Vertragsarzt
SG Marburg, Urteil vom 26.09.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 196/07
DRsp Nr. 2008/9326
Zulässigkeit einer Frist für Einreichung von Korrekturen durch den Vertragsarzt
Die Kassenärztliche Vereinigung darf Einzelheiten der Verfahrensweise bei verspäteter Abrechnungsabgabe bzw. bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungslegung in eigener Zuständigkeit regeln. Dabei ist es zulässig, dass der Vertragsarzt Korrekturen im Regelfall nur innerhalb von 8 Wochen nach Ende eines Abrechnungsvierteljahres einreichen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4 S. 2 ;