LAG Köln - Urteil vom 14.03.2018
5 Sa 240/17
Normen:
BEEG § 15; ZPO § 894; BGB § 615;
Fundstellen:
NZA-RR 2018, 532
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 21.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6107/16

Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach Ablauf der Elternzeit

LAG Köln, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 240/17

DRsp Nr. 2018/7053

Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach Ablauf der Elternzeit

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag, mit dem ein Teilzeitanspruch während der Elternzeit verfolgt wird, besteht nicht fort, wenn der gesamte Zeitraum, für den der Arbeitnehmer die Vertragsänderung erstrebt, in der Vergangenheit liegt.2. Die Klage wird mit dem Zeitablauf objektiv sinnlos. Sie kann nicht dazu dienen, einen Zahlungsanspruch vorzubereiten. Ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs scheidet aus.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.12.2016 - 3 Ca 6107/16 - abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 15; ZPO § 894; BGB § 615;

Tatbestand

Die Klägerin macht einen Teilzeitanspruch während der Elternzeit geltend.

1. 2.