LAG Köln - Urteil vom 17.02.2021
3 SaGa 2/21
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 1; ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 14.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 39/20

Zulässigkeit eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im einstweiligen VerfügungsverfahrenAllgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch bei ArbeitsunfähigkeitZulässige Ausnahmen zur Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs außerhalb des Kündigungsschutzverfahrens

LAG Köln, Urteil vom 17.02.2021 - Aktenzeichen 3 SaGa 2/21

DRsp Nr. 2021/6262

Zulässigkeit eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit Zulässige Ausnahmen zur Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs außerhalb des Kündigungsschutzverfahrens

Kann der gekündigte Arbeitnehmer aufgrund einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsschutzklage keinen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen, so ist ihm dies ausnahmsweise im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gestattet.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 - 2 Ga 39/20 - teilweise abgeändert und die Verfügungsbeklagte verurteilt, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TVöD bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsrechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln Az:8 Sa 558/19, weiterzubeschäftigen.

2.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 1; ZPO § 92 Abs. 1;

Tatbestand